Das Wichtigste im Überblick
- Fernabsatzvertrag kann grundsätzlich widerrufen werden
- CopeCart und Digistore erklären oft zu Unrecht, dass ein Widerrufsrecht nicht existiert
Widerrufsrecht grundsätzlich bei Fernabsatz
Grundsätzlich steht jedem Verbraucher bei einer Online-Bestellung (Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312g Abs. 1 BGB zu. Dieses kann innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen mittels Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei ausgeübt werden.
Erklären Kundinnen und Kunden gegenüber CopeCart den Widerruf so erhalten diese oft die automatisierte Nachricht, dass diese bei der Bestellung dem Erlöschen des Widerrufsrechtes zugestimmt haben und somit eine Stornierung des Bestellprozesses nicht möglich sei.
Viele Mandantinnen und Mandanten fragen uns sodann, ob dies rechtlich so zulässig ist. Die Antwort hierauf heißt in den meisten Fällen Nein.
Handelt es sich bei dem mit CopeCart abgeschlossenen Vertragsverhältnis um einen Coachingvertrag, so stellt dies in den meisten Fällen einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB dar. CopeCart deklariert jedoch in ihrem Bestellprozess viele dieser Dienstleistungen als digitale Produkte i.S.d. § 327 BGB, um so ein vermeintliches Erlöschen des Widerrufsrechtes gem. § 356 Abs. 5 BGB herbeizuführen.
Auch wenn der Coach Online Videos oder Live-Calls anbietet, so ändert dies rechtlich nichts an dem zugrundeliegenden Vertragstypus. Der Coach schuldet gegenüber dem Kunden die Erbringung einer Dienstleistung, nämlich dem „Coachen“. Welcher Medien er sich hierzu bedient ist dabei gem. § 327 Abs. 6 BGB unbeachtlich.
Da es sich somit bei den meisten Coachingverträgen um Dienstleistungsverträge handelt, ist die von CopeCart geäußerte Ablehnung des Widerrufs rechtlich unbegründet. Der bereits erklärte oder noch zu erklärende Widerruf ist somit rechtlich wirksam und bewirkt das Auflösen bzw. die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses.
CopeCart versucht somit bewusst verbraucherschützende Vorschriften zu umgehen, um aus den bereits aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten unwirksamen Verträge (siehe weitere Blogbeiträge) weiterhin Forderungen geltend machen zu können.
Im Rahmen unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit setzen wir dieses Widerrufsrecht für unsere Mandantinnen und Mandanten durch.