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Für Coaches
Als Coach wissen Sie, wie wichtig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist. Dies gilt nicht nur für Ihre Klienten, sondern auch für Ihr eigenes Team. Ein gut strukturierter Arbeitsvertrag bildet das Fundament für eine produktive und harmonische Arbeitsbeziehung. Bei IURLEX Rechtsanwälte verstehen wir die einzigartigen Herausforderungen der Coaching-Branche und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Geschäftserfolg unterstützen und gleichzeitig die Rechte Ihrer Mitarbeiter respektieren.
Wir analysieren gemeinsam Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele.
Basierend auf unserer Analyse entwerfen wir einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag.
Wir besprechen den Entwurf mit Ihnen und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.
Unsere ZFU-Beratung ist darauf ausgerichtet, Ihnen als Coach maximale Sicherheit und Unterstützung zu bieten. Hier ein Überblick über unsere Leistungen:
- Erstellung maßgeschneiderter Arbeitsverträge für Ihre Coaching-Praxis
- Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen und Besonderheiten
- Integration flexibler Arbeitszeitmodelle und Vergütungsstrukturen
- Entwicklung präventiver Strategien zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten
- Mediation bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Rechtliche Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen (falls erforderlich)
- Umfassende Aufklärung über arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Beratung zu Kündigungsschutz und Probezeiten
- Beratung zum Umgang mit Online-Bewertungen und Arbeitgeberbewertungsportalen
- Entwicklung von Strategien zum Schutz Ihrer Reputation als Arbeitgeber
- Rechtliche Schritte gegen nachweislich falsche oder rufschädigende Aussagen
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung eines Vertrages für Ihre Mitarbeiter? IURLEX Rechtsanwälte sind die Richtigen für Sie!
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Expertise in der Coaching-Branche: Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von Coaches und Beratern. Wir verstehen die einzigartigen Herausforderungen Ihrer Branche und wissen, worauf es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen im Coaching-Bereich ankommt.
Ganzheitlicher Ansatz: Wir betrachten nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern berücksichtigen auch die geschäftlichen und zwischenmenschlichen Dimensionen Ihrer Arbeit. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die Ihr Unternehmen voranbringen und gleichzeitig ein positives Arbeitsumfeld schaffen.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Die Coaching-Branche ist dynamisch, und Ihre rechtlichen Lösungen sollten es auch sein. Wir entwickeln flexible Vertragsmodelle, die sich an verändernde Geschäftsanforderungen anpassen lassen.
Präventiver Fokus: Statt nur auf Probleme zu reagieren, setzen wir auf Prävention. Durch sorgfältig gestaltete Verträge und proaktive Beratung helfen wir Ihnen, potenzielle Konflikte von vornherein zu vermeiden.
Persönliche Betreuung: Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern ein geschätzter Partner. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Als Coach wissen Sie, wie wichtig klare Strukturen und Vereinbarungen für den Erfolg sind. Dies gilt nicht nur in der Arbeit mit Ihren Klienten, sondern auch innerhalb Ihres eigenen Unternehmens. Ein durchdachter und fair gestalteter Arbeitsvertrag ist das Fundament für eine erfolgreiche und harmonische Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern. Wir unterstützen Sie gerne!
Arbeitsverträge für Coaching-Mitarbeiter berücksichtigen die spezifischen Anforderungen der Branche. Sie enthalten oft flexiblere Arbeitszeitregelungen, da Coaching-Sitzungen häufig außerhalb üblicher Bürozeiten stattfinden. Zudem beinhalten sie in der Regel detaillierte Vertraulichkeitsklauseln zum Schutz sensibler Klienteninformationen. Leistungsorientierte Vergütungsmodelle sind ebenfalls häufiger anzutreffen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz geistigen Eigentums, da Coaches oft eigene Methoden und Materialien entwickeln. Diese Verträge sind somit stärker auf die dynamische Natur des Coaching-Geschäfts zugeschnitten.
Um Ihre Coaching-Methoden zu schützen, sollten Sie eine robuste Geheimhaltungsklausel in den Arbeitsvertrag integrieren. Diese sollte klar definieren, was als vertrauliche Informationen gilt, einschließlich Ihrer spezifischen Coaching-Techniken, Materialien und Kundenlisten. Eine Klausel zum geistigen Eigentum ist ebenfalls wichtig, die festlegt, dass alle im Rahmen der Tätigkeit entwickelten Methoden und Materialien Eigentum des Unternehmens bleiben. Erwägen Sie auch eine Wettbewerbsklausel, die es Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum nach ihrem Ausscheiden untersagt, Ihre Methoden in Konkurrenz zu Ihnen zu nutzen.
Flexible Arbeitszeiten können Sie durch eine Vertrauensarbeitszeit-Klausel in den Vertrag integrieren. Dabei legen Sie fest, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit selbst einteilt, jedoch die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einhalten muss. Definieren Sie einen Arbeitszeitrahmen, innerhalb dessen der Mitarbeiter tätig sein kann, z.B. zwischen 7 und 22 Uhr. Vereinbaren Sie eine wöchentliche Sollarbeitszeit und implementieren Sie ein Zeiterfassungssystem, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Betonen Sie die Verantwortung des Mitarbeiters, seine Arbeitszeit so zu gestalten, dass er seinen vertraglichen Pflichten nachkommt.
Bei häufigen Abend- oder Wochenendterminen empfiehlt sich ein Arbeitszeitkontenmodell. Hierbei werden Mehrarbeitsstunden auf einem Konto gesammelt und können durch Freizeit ausgeglichen werden. Legen Sie im Vertrag fest, in welchem Zeitraum ein Ausgleich erfolgen muss. Alternativ können Sie eine Pauschalvergütung vereinbaren, die eine bestimmte Anzahl von Überstunden abdeckt. Wichtig ist, dass diese Pauschale den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Definieren Sie klar, ab wann zusätzliche Vergütung fällig wird. Beachten Sie dabei immer die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und gewähren Sie angemessene Ruhezeiten.
Um das Abwerben von Klienten zu verhindern, können Sie eine Kundenschutzklausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Diese untersagt es dem Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ausscheiden (üblicherweise 1-2 Jahre), Kontakt zu Ihren Klienten aufzunehmen oder diese aktiv abzuwerben. Die Klausel muss jedoch angemessen und nicht zu restriktiv sein, um rechtlichen Bestand zu haben. Kombinieren Sie dies mit einer Vertragsstrafe für Verstöße. Beachten Sie, dass ein vollständiges Berufsverbot nicht zulässig ist. Ergänzen Sie die Klausel durch eine sorgfältige Dokumentation der Kundenbeziehungen.
Integrieren Sie eine Klausel zur kontinuierlichen beruflichen Entwicklung in den Vertrag. Definieren Sie darin, welche Art von Weiterbildungen erwartet oder gefördert werden. Legen Sie fest, ob und in welchem Umfang das Unternehmen die Kosten für Fortbildungen übernimmt. Regeln Sie, ob Weiterbildungszeit als Arbeitszeit gilt oder wie sie sonst vergütet wird. Vereinbaren Sie eine Rückzahlungsklausel für kostspielige Weiterbildungen, falls der Mitarbeiter das Unternehmen kurz nach der Fortbildung verlässt. Betonen Sie die Wichtigkeit des Wissenstransfers innerhalb des Teams nach absolvierten Weiterbildungen, um den Nutzen für das gesamte Unternehmen zu maximieren.
Bei IURLEX nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches und individuelles Anliegen.
Neben der klassischen Kommunikation in unseren Kanzleiräumen in Fürth, kommunizieren wir auch gerne mit Ihnen via Telefon, E-Mail oder Video-Konferenz. Geben Sie uns hierzu bitte einen Hinweis, wie Sie die Kontaktaufnahme wünschen.
Bitte füllen Sie hierzu unser Kontaktformular aus, damit wir uns bereits vorab bestmöglich auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können.
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