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Für Coaching-Teilnehmer
Sie haben einen Coaching-Vertrag abgeschlossen und sind mit der Dienstleistung des Coachingunternehmens unzufrieden bzw. diese steht in keinem Verhältnis zu der von Ihnen geforderten Rechnung? Ein von Ihnen erklärter Widerruf bzgl. der Coachingdienstleistung wird nicht akzeptiert?
Oder sind Sie sogar im Rahmen eines vermeintlich unverbindlichen Werbegespräches zu einem Abschluss eines solchen Vertrages gedrängt oder überredet worden?
Das Versprechen des Erreichens von unerfüllbaren Zielen, das sonstige Verpassen einer einmaligen Chance und die Täuschung über Leistungsinhalte bzgl. des Coachings führen zu dazu, dass viele Teilnehmer eines solchen Coachings dieses eigentlich gar nicht abschließen wollten oder mit dessen Inhalt und Leistungserbringung mehr als unzufrieden sind.
Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich inhaltlich um ein reines B2B Business-Coaching, der vermeintliche Aufbau eines solchen oder die mentale Begleitung in einer anderen Lebenssituation handelt.
Je nach individueller vertraglicher Situation können solche Coachingverträge wirksam widerrufen und oder angefochten werden. Einige dieser Verträge gestalten sich auch als sittenwidrig und sind bereits aus diesem Grund nichtig. Ferner benötigen solche Coachingverträge, je nach Ausgestaltung und Inhalt auch eine Zulassung, sodass bei Nichtvorliegen dieser ebenfalls ein rechtlich unwirksames Vertragsverhältnis vorliegt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie brauchen Hilfe bei der Kündigung eines Coaching-Vertrages? IURLEX Rechtsanwälte sind die Richtigen für Sie!
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Die Anwaltskanzlei IURLEX ist stolz auf ihre Ergebnisse, da sie sich durch eine Kombination aus hochwertiger Fachkompetenz, einer ausgeprägten Kundenorientierung und einer exzellenten Erfolgsquote auszeichnet. Sie hat sich durch die umfassende Beratung in vielen Rechtsgebieten einen Namen gemacht und ist auf dem Weg, sich als führende Anwaltskanzlei in Deutschland zu etablieren.
Wir betrachten Ihren Fall als Einzelfall und prüfen und bewerten ihn entsprechend umsichtig. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln, um eine fundierte Entscheidung über die zu verfolgenden Strategien zu treffen. Dazu gehören die Prüfung aller relevanten Dokumente und die Erfassung mündlicher Aussagen von relevanten Parteien.
Sobald wir alle relevanten Informationen gesammelt haben, treffen wir in Absprache mit Ihnen eine strategische Entscheidung. Dies kann eine Verhandlungslösung oder ein Gerichtsverfahren sein, je nach den Umständen des Falls. Wir wählen hierbei den kürzesten Weg, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Nachdem wir gemeinsam die Strategie festgelegt haben, unternehmen wir die notwendigen Schritte, um diese umzusetzen. Dazu gehören die Erstellung von Klageanträgen, die Präsentation von Beweisen sowie die Vorbereitung und Verteidigung vor Gericht.
Der Widerruf muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss gegenüber der entsprechenden Vertragspartei erklärt werden. Sofern in der Widerrufsbelehrung eine entsprechende E-Mail-Adresse angegeben ist, reicht die Versendung an diese aus, sodass hierfür keine zusätzliche postalische Erklärung notwendig ist.
Grundsätzlich ist ein wirksamer Widerruf nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen möglich. Jedoch verlängert sich die Widerrufsfrist ggf. auf bis zu 1 Jahr und 14 Tagen, sofern eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist.
Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist so rechtlich nicht zulässig, da es sich bei dem Widerruf um eine elementar schützende Vorschrift aus dem Verbraucherschutzrecht handelt. Das Erlöschen des Widerrufsrechtes noch vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist ist nur in sehr begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen möglich.
Es besteht ggf. die Möglichkeit den Coachingvertrag zu widerrufen, zu kündigen oder diesen anzufechten. Ferner können solche Verträge auch sittenwidrig oder wegen einer fehlenden Zulassung nach dem FernUSG nichtig sein.
Bei IURLEX nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches und individuelles Anliegen.
Neben der klassischen Kommunikation in unseren Kanzleiräumen in Fürth, kommunizieren wir auch gerne mit Ihnen via Telefon, E-Mail oder Video-Konferenz. Geben Sie uns hierzu bitte einen Hinweis, wie Sie die Kontaktaufnahme wünschen.
Bitte füllen Sie hierzu unser Kontaktformular aus, damit wir uns bereits vorab bestmöglich auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können.
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