Das Wichtigste im Überblick
- Beim Online-Abschluss von Coaching-Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu – auch wenn Anbieter wie CopeCart dies häufig bestreiten
- Viele Coaching-Anbieter versuchen, das Widerrufsrecht durch irreführende Kategorisierung als "digitales Produkt" oder B2B-Vertrag zu umgehen
- Die IURLEX Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche bei unwirksamen Coaching-Verträgen durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht
Coaching-Betrug im Online-Bereich: Rechtliche Einordnung von Coaching-Verträgen
Ein Coaching ist eine professionelle Form der Beratung und Begleitung, die Menschen dabei unterstützt, persönliche oder berufliche Ziele zu erreichen. Die Angebote reichen von Business-Coaching über Lifestyle-Coaching bis hin zu Finanz-Coaching. Bei Online-Coachings handelt es sich rechtlich in den meisten Fällen um Dienstleistungsverträge nach § 611 BGB – unabhängig davon, ob diese durch Online-Videos, Live-Calls oder andere digitale Medien erbracht werden.
Widerrufsrecht bei Online-Coaching: Ihre gesetzlichen Ansprüche
Bei Online-Bestellungen (Fernabsatzverträgen) steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 312g Abs. 1 BGB zu. Dieses kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Viele Anbieter deklarieren ihre Coaching-Dienstleistungen jedoch fälschlicherweise als digitale Produkte nach § 327 BGB, um ein vermeintliches Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB herbeizuführen.
Rechtliche Schritte gegen Coaching-Betrug: Ihre Handlungsmöglichkeiten
Das Widerrufsrecht als Verbraucherschutz
Als Verbraucher haben Sie nach §§ 355, 312g Abs. 1 BGB bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Viele Coaching-Anbieter versuchen dieses Recht zu umgehen, indem sie ihre Dienstleistungen als digitale Produkte deklarieren. Diese Praxis ist rechtlich oft nicht haltbar, da ein Coaching in der Regel eine Dienstleistung nach § 611 BGB darstellt.
Rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Ein bereits erklärter oder noch zu erklärender Widerruf ist in vielen Fällen rechtlich wirksam und führt zur Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses. Daneben können auch Anfechtungsgründe oder eine fehlende Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) relevant sein.
B2B-Coaching Betrug: Besondere rechtliche Aspekte im Geschäftskundenbereich
Im Rahmen von Business-Coaching-Verträgen ist zu beachten, dass die Einstufung als B2B-Geschäft einer individuellen Prüfung bedarf. Eine pauschale Festlegung in den AGB ist nicht ausreichend. In vielen Fällen handeln Kunden als Verbraucher, wodurch ihnen die entsprechenden Schutzrechte zustehen.
Weitere rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Coaching-Verträgen
Coaching Betrug durch irreführende AGB: Ihre Rechte bei unwirksamen Klauseln
Ein Rücktritt vom Vertrag nach §§ 323 ff. BGB ist möglich, wenn der Coaching-Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies kann der Fall sein, wenn zugesagte Leistungen ausbleiben oder qualitativ erheblich von den Vereinbarungen abweichen.
Besonders wichtig ist auch die Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Häufig enthalten diese unwirksame Klauseln, die gegen § 307 BGB verstoßen. Dies betrifft insbesondere:
- Regelungen zu Kündigungsfristen
- Zahlungsmodalitäten
- Leistungsbeschreibungen
- Haftungsausschlüsse
Kündigung bei Coaching Betrug: Ordentliche und außerordentliche Beendigung
Bei einer ordentlichen Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB ist dagegen fristlos möglich, wenn die versprochenen Leistungen nicht erbracht werden oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Anfechtung bei Coaching Betrug: Vorgehen bei arglistiger Täuschung
Eine weitere Option ist die Anfechtung des Vertrags nach §§ 119 ff. BGB. Besonders relevant ist dabei die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB. Diese kommt in Betracht, wenn wesentliche Eigenschaften der Coaching-Leistung falsch dargestellt wurden oder der Vertragsabschluss unter erheblichem Druck zustande kam.
Coaching-Betrug: Rechtssichere Lösungswege mit anwaltlicher Unterstützung
Die IURLEX Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Coaching-Verträgen. Wir analysieren Ihren individuellen Fall und setzen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie um. Dabei behalten wir stets die aktuellste Rechtsprechung im Blick und entwickeln passende Lösungen. Durch unsere mandantenorientierte Arbeitsweise und den Einsatz moderner Technologien gewährleisten wir eine effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch, wenn nötig, vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Coaching-Verträgen beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.
Ja, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Neben der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung kommt auch ein Rücktritt nach §§ 323 ff. BGB oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB in Betracht.
Bei nicht erbrachten Leistungen steht Ihnen das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Zusätzlich können Sie vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Eine anwaltliche Beratung hilft bei der Wahl des besten rechtlichen Wegs.
Coaching-Abzocke und Betrug erkennen Sie an typischen Warnzeichen: überzogene Erfolgsversprechen, hoher Zeitdruck beim Vertragsabschluss und fehlende oder unvollständige Vertragsdokumente. Auch eine mangelhafte Widerrufsbelehrung oder die Deklarierung als reines B2B-Geschäft können auf unseriöse Praktiken hinweisen.
Bei erfolgreichem Widerruf oder Rücktritt müssen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden. Dies gilt auch für Teilzahlungen oder Anzahlungen. Der Anbieter muss die Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurückzahlen
Nicht automatisch. AGB-Klauseln, die Ihre gesetzlichen Rechte unangemessen einschränken, können nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Dies betrifft besonders Klauseln zu Kündigungsfristen, Widerrufsrechten oder Haftungsbeschränkungen. Eine Inhaltskontrolle der AGB ist aus Gründen der Komplexität unerlässlich.
Ja, bei unberechtigten Abbuchungen können Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Bei SEPA-Lastschriften gilt diese Frist ab dem Belastungsdatum. Zusätzlich sollten Sie dem Anbieter schriftlich widersprechen.
Bewahren Sie sämtliche Kommunikation mit dem Anbieter, Werbematerialien, Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege auf. Auch Screenshots von Webseiten oder des Bestellprozesses können wichtige Beweise sein.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebühren. In vielen Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung. Wir informieren Sie gerne in einem ersten Gespräch über mögliche Kosten und Finanzierungsoptionen.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Wochen erreicht werden. Bei gerichtlicher Durchsetzung muss mit mehreren Monaten gerechnet werden. Wir setzen uns für eine zügige Lösung ein.