Abmahnung Instagram Musik – Warum Sie keine Musik von Instagram nutzen sollten

Kontakt aufnehmen

Inhalt

In der dynamischen Welt der Social Media Plattformen ist Instagram ein führender Akteur, der es Nutzern ermöglicht, ihre Geschichten durch Bilder, Videos und Musik zu erzählen. Doch gerade die Verwendung von Musik in Instagram Reels hat zu einem wachsenden Problem geführt: Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über diese Situation wissen müssen und wie die Rechtsanwälte von IURLEX Sie bei der Bewältigung solcher Probleme unterstützen können.

Instagram Reels und Musikrechte: Was Sie wissen müssen

Instagram Reels ist ein beliebtes Feature, das es den Nutzern ermöglicht, kurze Videoclips mit Musik zu erstellen und zu teilen. Doch die Verwendung von Musik in Instagram Reels kann problematisch sein, wenn die nötigen Nutzungsrechte nicht vorhanden sind. Urheberrechtlich geschützte Musik darf grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden. Wenn Sie dennoch urheberrechtlich geschütztes Material (hierzu gehört auch Musik in Reels) nutzen, riskieren Sie eine teure Abmahnung. Bei Fragen zu diesem komplexen Thema können Sie sich jederzeit an die erfahrenen Rechtsanwälte von IURLEX wenden.

Die Urheberrechtsproblematik bei Instagram Reels: Eine kurze Einführung

Urheberrechte sind ein wesentlicher Bestandteil der Musikindustrie. Sie schützen die kreativen Leistungen der Künstler und sorgen dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So verhält es sich auch bei der Nutzung von Musik in Instagram Reels. Uns liegen keine Informationen vor, ob Instagram überhaupt mit irgendwelchen Künstlern eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen hat. In den Nutzungsbedingungen beschreibt Instagram lediglich, dass Sie selbst für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich sind.

Die 15-Sekunden-Regel: Ja, es gibt sie, die ominöse “15-Sekunden-Regel”. Man spricht hier von einen “geringfügigen Nutzung” im Sinne des § 10 UrhDaG, sofern es keinem kommerziellen Zweck dient. Das bedeutet, dass man primär nur im privaten Kontext von der Norm profitieren kann. So besagt § 10 UrhDaG:

§ 10 Geringfügige Nutzungen

Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:

 1. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,

 2. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,

 3. Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und

 4. Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.

Aber Achtung, trotz der legalen Nutzung im privaten Kontext, können Künstler dennoch Geld von Ihnen fordern! Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 1 UrhDaG. Danach schulden Sie auch in diesen Fällen den Urhebern eine “angemessene Vergütung”. 

Wann nutzt man die Musik privat?

Unabhängig von ihrer Kennzeichnung können private Konten jedoch aufgrund verschiedener Faktoren (wie Konzept, Follower-Zahl, Art der Beiträge usw.) auch zu kommerziellen Zwecken nach § 10 UrhDaG genutzt werden. Sogenannte private Nutzer, die Musik aus der Instagram – Musikbibliothek verwenden, verstoßen dann ebenfalls gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram und gegen Urheberrechte. Daher ist es wichtig, sich vor der Nutzung von Musik auf Instagram über die rechtlichen Aspekte zu informieren.  Wir bei IURLEX können Ihnen dabei helfen, das Urheberrecht besser zu verstehen und Ihnen beratend zur Seite stehen.

Abmahnung Instagram Musik: Aktuelle Situation

In den letzten Monaten haben vor allem kommerzielle Instagram-Nutzer Abmahnungen wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in ihren Reels erhalten. Diese Abmahnungen können hohe Kosten verursachen und sind daher eine ernsthafte Bedrohung für Instagram-Nutzer. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte von IURLEX haben eine umfassende Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und können Sie kompetent beraten.

So schützen Sie sich vor Abmahnungen: Praktische Tipps

Seit dem Beginn der jüngsten Abmahnwelle herrscht unter Influencern in Deutschland große Verunsicherung, wie sie am besten vorgehen sollten. Einige kommerzielle Nutzer entfernen ihre Reels, während andere weiterhin kurze Videos mit musikalischer Untermalung veröffentlichen. Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie die notwendigen Rechte für die Nutzung der Musik haben. Nutzen Sie die Musikbibliothek von Instagram, die lizenzfreie Musik enthält, oder erstellen Sie Ihre eigene Musik. Außerdem sollten bestehende Reels mit Musik gelöscht werden. Wenn eine Abmahnung eingeht, muss diese unbedingt ernst genommen und inhaltlich geprüft werden. Sollten Sie dennoch unsicher sein, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. 

Wie die IURLEX Rechtsanwälte Ihnen dabei helfen können

Falls Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram erhalten haben, oder wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Instagram-Aktivitäten rechtskonform sind, können Ihnen die IURLEX Rechtsanwälte helfen. Mit einer umfassenden Kenntnis des Urheberrechts und einem tiefen Verständnis der Social Media Plattformen können wir Sie effektiv beraten und Sie durch den Prozess begleiten. Von der Prüfung der Abmahnung über die mögliche Verhandlung mit den Rechteinhabern bis hin zur Beratung über zukünftige Vorgehensweisen: Die IURLEX Rechtsanwälte sind Ihr verlässlicher Partner in solchen Angelegenheiten. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie Instagram sicher und effektiv nutzen können.

Fazit

Die Verwendung von Musik in Instagram Reels kann zu Urheberrechtsverletzungen und teuren Abmahnungen führen. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte der Musiknutzung im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte von IURLEX sind sehr erfahren im Urheberrecht und können Ihnen helfen, sich vor Abmahnungen zu schützen und rechtliche Probleme effektiv zu bewältigen. Wenn Sie Fragen zum Thema Urheberrecht und Abmahnungen auf Instagram haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen zur Verfügung, um Ihnen bei der Navigation durch die komplexen rechtlichen Herausforderungen der Social-Media-Welt zu helfen.

 

Kontaktieren Sie uns

Bei IURLEX nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches und individuelles Anliegen.

Neben der klassischen Kommunikation in unseren Kanzleiräumen in Fürth, kommunizieren wir auch gerne mit Ihnen via Telefon, E-Mail oder Video-Konferenz. Geben Sie uns hierzu bitte einen Hinweis, wie Sie die Kontaktaufnahme wünschen.

Bitte füllen Sie hierzu unser Kontaktformular aus, damit wir uns bereits vorab bestmöglich auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Anrufen

Anrufen 0911-14895070

Anrufen
0911-14895070

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.
Übersenden Sie uns bitte die relevanten Unterlagen für Ihre Anfrage.
Checkboxen